Allgemeine Geschäftsbedingungen

gültig ab 01.01.2018

§ 1. Anwendungsbereich:
Angebote, Aufträge, Rechnungen, Verträge und Leistungen werden grundsätzlich nur nach unseren AGB´s und folgenden Bedingungen angenommen und ausgeführt, anders lautende Bedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt.
§ 2. Angebote:
1.) Unsere Angebote sind freibleibend. Angebotserstellungen sind grundsätzlich kostenfrei, jedoch gilt folgende Ausnahme: Reparaturkostenvoranschläge sind kostenpflichtig. Sie werden grundsätzlich nach Aufwand abgerechnet. Diese Kosten werden jedoch im Auftragsfalle verrechnet.
2.) Unsere Entwürfe, Zeichnungen, Planungen, Konstruktionen o.ä. unterliegen dem Urheberrechtsschutz und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Im Falle des Verstoßes werden Schadenersatzansprüche in Höhe des Aufwandes zur Erstellung der Unterlagen geltend gemacht.
3.) Zusatzleistungen, die nicht im Angebotsumfang enthalten sind, werden gesondert berechnet. Dazu zählen auch alle zusätzlichen Aufwendungen wie z.B. LKW / PKW-Fahrten, Materialien, aufgewendeten Stunden usw.
An,- Abfahrten und Arbeitszeiten sind wie folgt definiert und werden wie folgt berechnet:
  • Abfahrt Betriebsgelände - Arbeitszeit vor Ort - Ankunft Betriebsgelände, zuzügl. KM-Pauschale.
  • Fahrten zählen auch zur Arbeitszeit / Std.
  • Sollten Lade,- oder Entladezeiten und / oder Vorbereitungen notwendig sein, so werden diese Zeiten ebenfalls berechnet.
4.) Zusatzleistungen werden nur nach Absprache und / oder auf schriftlichen Auftrag hin, und nach schriftlicher, bzw. mündlicher Bestätigung unsererseits ausgeführt.
5.) Das gleiche gilt auch für Arbeiten die auf Std.-Nachweis ausgeführt werden.
6.) Grundsätzlich haben unsere Angebote eine Gültigkeit von 4 Wochen ab Angebotsdatum.

§ 3. Schriftform:
1.) Aufträge, Vertragsänderungen, -ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Telefonische oder mündliche Auftragserteilungen sind nur mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung wirksam.
2.) Auskünfte, Angebote und Vereinbarungen bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der Schriftform. Muster, Skizzen, Maße, Gewichtsangaben usw. sind nur annähernd maßgebend, es sei denn wir sichern diese exakt schriftlich zu.
3.) Zusagen unserer Mitarbeiter sind nur mit unserer schriftlichen, bzw. mündlichen Bestätigung gültig.

§ 4. Preise / Auftrag:
1.) Mindestauftragswert: 80,00 € Netto. Mindestarbeitszeit: 1 Std.
2.) Soweit nicht anders vereinbart, beinhaltet der Angebotspreis das Aufmaß, die Herstellung, die Lieferung und die Montage.
3.) Beträgt die Vertragsabwicklung aufgrund eines Umstandes, den der Besteller / Auftraggeber zu vertreten hat - gerechnet ab Vertragsabschluß - mehr als 4 Wochen, so sind wir berechtigt, den Preis nach der am Tage der Lieferung geltenden Preisliste zu berechnen.
4.) Alle von uns genannten Preise sind NETTO Preise und verstehen sich zuzügl. der gesetzl. MwSt. Währung: € / Euro.
5.) Rechnungen werden immer mit dem zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen MwSt.-Satzes berechnet.
6.) Bei Vertragsabschluß gelten grundsätzlich folgende Anzahlungen:
1. Netto-Auftragsbetrag: < 5.042,00 € / 33 % Anzahlung. Rest nach Fertigstellung.
2. Netto-Auftragsbetrag:> 5.042,00 € – 25.630,25 € / 50 % bei Auftragserteilung, Rest nach Fertigstellung.
3. Netto-Auftragsbetrag:> 25.630,25 € / 50 % bei Auftragsvergabe, 33 % bei Lieferung / Montagebeginn, Rest nach Fertigstellung.
7.) Alternativ lt. Angebot, bzw. lt. Auftragsbestätigung.
8.) Bürgschaften: Vertragserfüllungs.- Gewährleistungs,- o.ä. Bürgschaften sind jederzeit möglich. Diese Bürgschaften werden jedoch mit einer Gebühr wie folgt berechnet:
  • Auftragssumme (nicht Bürgschaftssumme!) bis 25.000,00 €: 200,00 €.
  • Auftragssumme (“) ab 25.000,00 €: 245,00 €. Netto.
  • Bei Bürgschaftszugang ist der Rechnungs,- Bürgschaftsbetrag sofort zahlbar.
9.) Rücktrittsrecht / Widerrufsrecht:
1. Das gesetzliches Rücktrittsrecht / Widerrufsrecht (Privatkunden) nach Auftragsbestätigung beträgt 14 Tage. Danach ist eine kostenlose Auftragsstornierung nicht möglich. Gilt nicht für beauftragte Reparaturarbeiten.
2. Die Inanspruchnahme des Rücktrittsrecht / Widerrufsrecht ist schriftlich innerhalb der 14-tägigen Frist einzureichen.
3. Sollten wir ausnahmsweise einer Stornierung nach dem gesetzlichen Rücktrittsrecht (14 Tagen) zustimmen, werden alle bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Arbeiten / Leistungen / Bestellungen usw. auf Grundlage der Kalkulation / des Angebotes oder Auftrages berechnet. Bereits hergestellte Waren oder Produkte und / oder bestellte Produkte / Materialien gehen dann auf den Auftraggeber über.

§ 5. Lieferung:
1.) Unsere Lieferverpflichtung steht laut schriftlicher Bestätigung unter dem Vorbehalt der pünktlichen Lieferung unserer (Vor)-Lieferanten. (u.V.)
2.) Termin,- Montage,- oder Lieferzeitänderungen die durch zu späte Lieferung unserer Zulieferer, Urlaubszeit, Mitarbeitermangel oder Krankheit einzelner Mitarbeiter zustande kommen, werden frühzeitig per Fax, Post, E-Mail, SMS o.ä. oder telefonisch mitgeteilt und sind kein Grund zur Kündigung des Vertrages, bzw. Schadensersatzansprüche.
3.) Die Ausführungs-, bzw. Lieferfrist beginnt erst nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen, Freigaben, Zeichnungen usw. und der ggf. vereinbarten Anzahlung.
4.) Soweit es infolge höherer Gewalt oder schlechter Witterung (Regen, Kälte, Schnee etc.) zu Verzögerungen kommt, ist ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers gegen uns ausdrücklich ausgeschlossen.
5.) Der Besteller / Auftraggeber hat alle Vorkehrungen zu treffen, die für eine reibungslose Montage notwendig sind. Bei Verzögerungen gehen alle Wartezeiten und zusätzliche Kosten zu Lasten des Bestellers / Auftraggebers.
6.) Von uns montierte Produkte / Elemente sind seitens der Bauleitung / Bauherren / Kunden / Auftraggeber vor Beschädigungen Dritter zu schützen, da hierfür durch uns keine Haftung übernommen werden kann. (Baustellenbetrieb)
7.) Der in der Auftragsbestätigung angegebener Liefertermin ist der vorrausichtliche Liefertermin. (u.V.)
§ 6. Zahlung:
Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, gelten folgende Regelungen:
Unsere Rechnungen werden standardmäßig, sofern dies möglich ist, per E-Mail zugestellt. Die Zustellung der Rechnung per Post ist auch weiterhin möglich.
1.) Die Rechnungsbeträge sind grundsätzlich unbar per Banküberweisung nach Rechnungserhalt sofort und ohne Abzug zahlbar. Andere Zahlungskonditionen können vereinbart werden
2.) Maßgeblich für die Einhaltung der Zahlungsfrist ist der Zeitpunkt des Zahlungseingang auf eines unserer Konten.
3.) Im Falle des Zahlungsverzuges (automatisch nach 30 Tagen) werden Verzugszinsen in Höhe von 15 % p.a auf dem jeweiligen Rechnungsbetrag erhoben.
Mahnungen werden automatisch nach Ablauf der vereinbarten Zahlungskonditionen, zuzüglich einer Mahngebühr von:
  • 1te Mahnung: 5,00 €. Porto / Bearbeitungsgebühr,
  • 2te Mahnung: 10,00 €. Porto / Bearbeitungsgebühr.
  • Danach folgt das gerichtliche Mahnverfahren. Sämtliche daraus resultierenden Kosten gehen zu Lasten des Schuldners.
Der Anspruch auf Schadensersatz bleibt hiervon unberührt.
5.) Wir behalten uns das Recht der Rechnungsabtretung an ein Inkasso-Unterneh. vor.
6.) Wechsel werden nicht angenommen.
7.) Verspätete Zahlungen / Akontozahlungen berechtigen uns zum Einstellen der Arbeiten bis die geforderten Zahlungen geleistet sind. Die uns dadurch eventuell nachweislich entstandenen finanziellen Schäden werden extra berechnet. Schadenersatzforderungen seitens des AG an uns sind ausgeschlossen.
§ 7. Sicherheiten:
1.) Die von uns gelieferten Gegenstände und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bis dahin ist eine Verpfändung oder Übereignung unzulässig. Verpfändungen und andere Gefährdungen unseres Eigentums sind uns unverzüglich anzuzeigen. Der Besteller haftet für sämtliche Kosten und Schäden, die uns durch derartige Zugriffe entstehen.
2.) Im Falle des gesetzlichen Eigentumsüberganges verpflichtet sich der neue Eigentümer bis zur vollständigen Bezahlung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zur Einräumung von Sicherungseigentum an uns.
3.) Die Geltendmachung einer Bauhandwerkersicherung nach § 648 a BGB bzw. einer Bauhandwerkersicherungshypothek nach § 648 BGB wird ausdrücklich vorbehalten.
4.) Liefert der Besteller unsere Materialien, Ausrüstungsgegenstände oder Produkte an einen Dritten weiter, so gilt als vereinbart, dass der Besteller seine Forderung gegen den Dritten bis zur Höhe des von uns berechneten Preises an uns abtritt. Bei Einbau und Verbindung mit fremdem Eigentum werden die Ansprüche des Bestellers gegen den Erwerber des Eigentums hiermit bereits im Voraus an uns abgetreten. Soweit verlängertem Eigentumsvorbehalte mehrerer Lieferanten in solchen Fällen zusammentreffen, und nicht alle Forderungen der Vorbehaltseigentümer voll zum Zuge kommen können, gilt im Verhältnis der einzelnen Lieferungen und Leistungen der anteilige Betrag an uns als abgetreten. Der Besteller ist uns insoweit auskunftspflichtig, damit wir die Forderung gegen den Dritten berechnen können.
§ 8. Abnahme:
1.) Die von uns gelieferten und montierten Gewerke bedürfen einer förmlichen oder schriftlichen Abnahme. Dies kann auch mündlich oder durch deren Nutzung / Benutzung erfolgen.
2.) Eine Teilabnahme, die ebenfalls förmlich oder schriftlich zu erfolgen hat, ist möglich.
3.) Alternativ lt. Angebot / Rechnung.
§ 9. Gewährleistung:
1.) Mängelrügen müssen unverzüglich, spätestens aber innerhalb 8 Werktagen schriftlich geltend gemacht werden. Durch nicht rechtzeitig erfolgte Mängelanzeige geht jeglicher Gewährleistungsanspruch verloren. Vorherige und ohne unsere Zustimmung vorgenommene Veränderungen / Rep.-Versuche o.ä. durch 3te. an dem Gegenstand verwirken jeden Rechtsanspruch auf Mängelbeseitigung. Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt Nachbesserung. Soweit erforderlich sind mehrere Nachbesserungen zulässig wofür uns eine angemessene Frist zu gewähren ist. Spätere Beanstandungen sind ausgeschlossen, es sei denn, dass vom Besteller der Nachweis vorher nicht feststellbarer Arbeits-, Material- oder Konstruktionsfehler erbracht wird. Für Instandsetzung und Umbau alter Anlagen wird keine Gewähr übernommen. Für nicht von uns hergestellte oder bearbeitete Teile (Fremdprodukte) z.B. Beschläge, Schlösser, Bodentürschließer, Oberlichtöffner etc., die zur Komplettierung des Auftrages verwandt werden, gelten Ersatzansprüche nur dann und in dem Umfange, wie solche von den betreffenden Herstellerwerken aufgrund ihrer Garantiebestimmungen anerkannt werden. Weitere Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausgeschlossen. Es wird keine Haftung übernommen für Schäden von Arbeiten nachfolgender Bauhandwerker infolge natürlicher Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, äußerer Einflüsse oder mangelhafter Bauarbeiten. Ebenso haften wir nicht für Schäden, die nach dem Einsetzen von Glasscheiben an diesen (unseren) auftreten. Beanstandungen berechtigen keinesfalls zur Zurückhaltung oder Minderung der Zahlung.
2.) Gewährleistungsansprüche hinsichtlich offensichtlicher Mängel, sofern solche gemäß Absatz 1 bestehen, verjähren nach sechs Monaten, bei Bauwerken nach einem Jahr.
3.) Ausgeschlossen sind von der Gewährleistung:
  • Glasprodukte / Scheiben o.ä. nach deren Einsetzen / Montage durch uns.
  • Oberflächenbeschichtungen nach deren Einsetzen / Montage durch uns.
  • Vom Kunden gestellte Materialien die von uns bearbeitet werden.

§ 10. Lieferungsbedingungen des Bestellers:
Lieferungsbedingungen des Bestellers, die mit unseren Bedingungen In Widerspruch stehen, sind für uns unverbindlich und werden nicht akzeptiert, auch wenn sie der Bestellung zugrunde gelegt werden und wir ihrem Inhalt nicht ausdrücklich widersprochen haben.
§ 11. Erfüllungsort und Gerichtsstand: (nur für Vollkaufleute)
Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag ist Eschweiler, soweit gesetzlich nicht anders zwingend vorgeschrieben ist.
§ 12. Schlussbestimmungen:
Die Unwirksamkeit einzelner Vereinbarungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen.
Eschweiler, 2018

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